Info über den Einbau oder Wechsel von Privatwasserzähler
Auszug aus den Technische Richtlinien von den Berliner Wasserwerken:
Nach § 12 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen die Errichtung der Trinkwasseranlage und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Dies gilt auch für den Einbau von PWZ. Der ordnungsgemäße Einbau bzw. das Wechseln ist auf dem PWZ- Fragebogen von einem Installationsunternehmen zu bestätigen.
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